HomeLexikonDer Nachlass im Immobilienlexikon

Nachlass

Corinna Bensing
Corinna Bensing

Content Managerin / Redakteurin

Veröffentlicht am
Aktualisiert am

Der Nachlass einer Person definiert die Gesamtheit aller Güter und Verpflichtungen, die ein Verstorbener oder eine Verstorbene hinterlässt. Zum Nachlass gehören jegliche Vermögen wie Kapital- und Barvermögen, Immobilien, alle Verpflichtungen des Verstorbenen, privater Besitz sowie private Sammlungen, Kunst und Schriftstücke. Gerne wird der Begriff Nachlass als Synonym für das Erbe verwendet, streng genommen handelt es sich beim Erbe jedoch nur um einen Teil des Nachlasses. Somit bilden alle Erbteile gemeinsam den Nachlass. Erbberechtigt für den Nachlass einer Person sind Erben der gesetzlichen Erbfolge oder des Testaments.