Marktwert
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Redaktionelle Assistenz
Begriffsdefinition laut Baugesetzbuch
Die Definition des Marktwerts wird im § 194 des Baugesetzbuches mit der Definition des Verkehrswertes gleichgesetzt. Sie gibt an, welcher Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung, zum Stichtag der Bewertung für eine Immobilie realistisch erzielbar wäre. Dabei geschieht die Bewertung ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse.
Unterscheidung zum Verkehrswert
Der Verkehrswert wird häufig mit der gleichen Definition wie der des Marktwertes beschrieben. Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen den beiden Begriffen: Der Verkehrswert berücksichtigt alle Faktoren, die sich auf die Immobilie und das Grundstück selbst beziehen. Der Marktwert ergänzt diese Faktoren um die Mikrolage – hierzu zählen unter anderem Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten und Entfernung zu Schulen – sowie die generelle Marktnachfrage.
Gutachtenform der Deutschen Teilkauf
Für den Immobilien-Teilverkauf mit der Deutschen Teilkauf wird ein Marktwertgutachten erstellt. Hierfür stellen wir Ihnen zwei unabhängige und zertifizierte Gutachter zur Verfügung (Dekra ab Zertifizierungsstufe D3, Sprengnetter, HYP Zert- oder IHK-zertifiziert, nach ISO 17024 ausgebildet sowie mit einer Mindestdauer von 100 Stunden). Als Eigentümer können Sie einen Gutachter auswählen, der dann den Marktwert Ihrer Immobilie ermittelt. Die Kosten, die dafür anfallen, übernehmen wir als Deutsche Teilkauf.
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