Kaltmiete
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Die Kaltmiete, auch Jahresnettokaltmiete (JNKM), bezeichnet im Allgemeinen den reinen Mietzins für die Nutzung einer Immobilie. Die Kaltmiete enthält also keine Nebenkosten, anders als die sogenannte Warmmiete. Für einen Vermieter ist vor allem die Höhe der Kaltmiete wichtig, da nur die Kaltmiete zu seinen Mieteinnahmen zählt.
Die Höhe der Kaltmiete richtet sich nach der tatsächlichen Wohnfläche. Wenn sich herausstellt, dass die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl davon abweicht, dann gilt nicht die Zahl im Mietvertrag, sondern die tatsächliche Wohnfläche. In diesem Fall können Mieter rückwirkend zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Ein zur Mietwohnung gehörendes Kellerabteil gehört nicht zur Wohnfläche, ein Balkon wird normalerweise zur Hälfte zur Wohnfläche gezählt.
Für die Höhe der Kaltmiete pro Quadratmeter richten sich Vermieter nach dem regionalen Mietspiegel beziehungsweise der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei Wiedervermietungen, also wenn ein Mieter auszieht und dann ein Vertrag mit einem neuen Mieter geschlossen wird, müssen Vermieter in vielen Regionen Deutschlands die Mietpreisbremse beachten, der zufolge die neue Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Weitere Regularien für den Mieter finden sich im Mietrecht wieder.
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