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Ertragsanteil

Tim Schoster
Tim Schoster

Redaktionelle Assistenz

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Aktualisiert am

Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Teil einer Rente oder Leibrente und ist in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Die Besteuerung wird nach dem Alter bei Rentenbeginn bestimmt und bemisst sich nach der voraussichtlichen Laufzeit der Rente.

Folgende Renten unterliegen der günstigeren Ertragsanteilsbesteuerung: 

  • Renten aus Altersvorsorgeverträgen

  • Renten aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge

  • Renten aus sonstigen Verpflichtungsgründen

Für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung spielt der Ertragsanteil seit dem Jahr 2005 jedoch keine Rolle mehr. Die Tabelle für die Ermittlung der Ertragsanteile kann hier eingesehen werden:

 Lebensjahr des Rentenberechtigten  Ertragsanteil in %
 60-61 22 Prozent
 65-66 18 Prozent
 69-70 15 Prozent
 72-73 13 Prozent
 75 11 Prozent
 76-77 10 Prozent
 78-79 9 Prozent
 83-84 6 Prozent
 88-91 4 Prozent
 ab 97 1 Prozent