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Alleineigentum

Corinna Bensing
Corinna Bensing

Content Managerin / Redakteurin

Veröffentlicht am
Aktualisiert am

Unter Alleineigentum versteht man das Recht, allein über einen Gegenstand oder eine Immobilie zu verfügen. Demnach gehört die Immobilie ausschließlich dem Alleineigentümer, es gibt keine weiteren Miteigentümer. Der Alleineigentümer trägt dann natürlich auch als Einziger die Verantwortung für anfallende Zahlungen wie beispielsweise Steuern und Abgaben oder für Unterhaltskosten, Darlehen und Reparaturen. Das Alleineigentum bietet alleinige Entscheidungsgewalt über die gesamte Immobilie.