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Es sind noch Fragen offen? Kein Problem: Wir haben Ihnen einige Fragen inklusive Antworten vorbereitet. Falls Sie nicht fündig werden, kontaktieren Sie uns gern!
Inhaltsverzeichnis
Häufige Fragen
Teilverkauf Allgemein
Prinzipiell kommt jeder Eigenheimbesitzer für einen Teilverkauf infrage. Der Fokus unseres Angebots liegt auf Senioren ab 55 Jahren, die weiterhin in ihrer Immobilie wohnen bleiben und sich gleichzeitig finanzielle Unabhängigkeit sichern möchten. Unser verbraucherfreundliches Teilverkaufsmodell bietet Ihnen die Möglichkeit, das in der Immobilie steckende Kapital ohne Nutzungseinschränkung einfach und sicher in Geld umzuwandeln. Der Teilverkauf bietet Ihnen eine Alternative zur Leibrente, zur Immobilienrente, zur Umkehrhypothek oder zum Hypothekendarlehen – ganz ohne Kredite und in der Regel frei von Spekulationssteuer.
Nach Angabe der wichtigsten Informationen zur Immobilie sowie des Wunschauszahlungsbetrags und der Anforderung eines Angebots über die Website der Deutschen Teilkauf, erhalten Sie ein konkretes Kaufangebot der Deutschen Teilkauf. Im nächsten Schritt erfolgt eine ausführliche Beratung über den Teilverkauf. Darauf folgt die Bewertung Ihrer Immobilie durch einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter (Dekra ab Zertifizierungsstufe D3, Sprengnetter, HYP Zert- oder IHK-zertifiziert, nach ISO 17024 ausgebildet (mit einer Mindestdauer von 100 Stunden)). Die Deutsche Teilkauf schlägt Ihnen zwei unabhängige und zertifizierte Gutachterverbände vor zwischen denen Sie sich entscheiden können. Nach der Angebotsbestätigung auf Grundlage dieser Begutachtung folgen der Notartermin, der Vollzug des Kaufvertrags durch den Notar und die Auszahlung des Wunschbetrags.
Ja, die Mindestauszahlungssumme liegt für einen Immobilien-Teilverkauf mit der Deutschen Teilkauf bei 100.000 Euro. Da wir maximal 50 Prozent einer Immobilie ankaufen, muss der Objektwert Ihres Eigenheims bei mindestens 200.000 Euro liegen.
Ja, grundsätzlich können Sie auch einen Immobilien-Teilverkauf mit eingetragener Grundschuld im Grundbuch durchführen. Es hängt allerdings davon ab, wie hoch Ihr Darlehen ist, das Sie noch an die Bank zurückzahlen müssen.
Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das alle Eigentumsverhältnisse und die mit den Grundstücken verbundenen Belastungen sowie Wege-, Wohn- und Nießbrauchrechte dokumentiert. Beim Kauf einer Immobilie ist der Grundbucheintrag Teil der Kaufnebenkosten. Bei einem Immobilien-Teilverkauf werden diese Kosten von der Deutschen Teilkauf getragen.
In der Regel können sechs bis acht Wochen vom Angebot bis zum Notartermin vergehen. Nach Vertragsunterzeichnung kann es noch einmal sechs bis acht Wochen dauern, bis Sie die gewünschte Auszahlungssumme für den Teilverkauf Ihrer Immobilie erhalten. Dies hängt vom Eintritt der sogenannten Fälligkeitsvoraussetzungen ab. Es handelt sich dabei um Voraussetzungen, die für die Zahlung des Kaufpreises erfüllt sein müssen. Dazu gehören zum Beispiel das Einholen erforderlicher Genehmigungen oder etwaige Löschungsbewilligungen zur Lastenfreistellung.
Der Teilverkauf einer selbst genutzten Immobilie ist in der Regel steuerfrei. Auch eine Spekulationssteuer fällt üblicherweise nicht an, wenn Ihre Immobilie vor dem Verkauf zwei volle Jahre bewohnt wurde. Nicht selbst genutzte Immobilien müssen mindestens zehn Jahre in Ihrem Besitz sein, damit Sie sie steuerfrei veräußern können. Andernfalls wird eine Steuer auf den Verkaufsgewinn in Höhe Ihres Einkommensteuersatzes fällig. Die anfallende Grunderwerbsteuer zahlt dabei die Deutsche Teilkauf.
Sie bleiben nach dem Teilverkauf Teileigentümer der Immobilie und profitieren von künftigen Wertsteigerungen Ihres Immobilienanteils.
Im Wesentlichen investieren wir als Deutsche Teilkauf in Ihre Immobilie, weil wir von einer Wertsteigerung Ihres Eigentums ausgehen. Dazu haben wir eine interne Bewertungsabteilung, die Ihre Immobilie anhand unserer Ankaufskriterien prüft. Dadurch können wir den Ankaufsprozess verschlanken und diverse Prüf- und Verwaltungsaufwände reduzieren. Eine von uns entwickelte Technologie – der Deutsche Teilkauf Index – ermöglicht es, die Wertentwicklung von Immobilien noch genauer zu prognostizieren. Einflussfaktoren auf die künftige Preisentwicklung von Immobilien können zum Beispiel Wohngebäudetypen, Infrastruktur und Marktpreisentwicklung der Gebäudetypen sein. So können wir bereits im Ankaufsprozess besser abschätzen, ob ein Teilverkauf für den Immobilieneigentümer ertragreich ist.
Der Teilverkauf eines Erbpachtgrundstückes ist nicht möglich. Es können lediglich solche Immobilien teilverkauft werden, bei denen der Besitzer auch das Eigentum am Grundstück hält.
Das Durchführungsentgelt ist eine Gebühr in Höhe von bis zu 5,5 Prozent, welches der Wettbewerb im Rahmen des Gesamtverkaufs einer Immobilie erhebt. Nur die Deutsche Teilkauf verzichtet vollumfänglich auf das Durchführungsentgelt und kompensiert dieses an keiner anderen Stelle im Gesamtprozess. Hiermit hebt sich die Deutsche Teilkauf entscheidend vom Wettbewerb ab.
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Die Wertermittlung Ihrer Immobilie
Ein Wertgutachten ist eine von einem Sachverständigen durchgeführte Überprüfung des Werts einer Immobilie anhand des Zustands, der Lage und der Marktumgebung des Objekts.
Den Wert Ihrer Immobilie ermitteln externe, unabhängige und zertifizierte Gutachter.
Die Deutsche Teilkauf schlägt Ihnen zwei unabhängige und zertifizierte Gutachterverbände vor. Sie können dann den Gutachterverband Ihrer Wahl beauftragen (Dekra ab Zertifizierungsstufe D3, Sprengnetter, HYP Zert- oder IHK-zertifiziert, nach ISO 17024 ausgebildet (mit einer Mindestdauer von 100 Stunden)). Haben Sie in jüngerer Zeit eine Immobilienbewertung durch einen geprüften Gutachter durchführen lassen, ist es durchaus möglich, dass wir abhängig vom Erstellungsdatum und Umfang auch Ihr bereits bestehendes Wertgutachten verwenden können.
Es steht Ihnen in diesem Fall frei, auf eigene Kosten einen weiteren Gutachter mit entsprechender Zertifizierung (Dekra ab Zertifizierungsstufe D3, Sprengnetter, HYP Zert- oder IHK-zertifiziert, nach ISO 17024 ausgebildet (mit einer Mindestdauer von 100 Stunden)) zu beauftragen. Sollte dabei ein höherer Objektwert ermittelt werden, übernehmen wir das neue Gutachten (ohne Nachverhandlung) als Ankaufsgrundlage.
Die Deutsche Teilkauf übernimmt alle Kosten für das erste Wertgutachten einer Immobilie.
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Rechtliche Fragen
Ja, auch für den anteiligen Verkauf einer Immobilie ist die notarielle Beurkundung gesetzlich erforderlich.
Notare sind - anders als Rechtsanwälte - nicht Vertreter einer Partei, sondern völlig unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. In ihrer Unabhängigkeit ähneln Notare den Richtern. Notare bieten den Beteiligten vielmehr Rat und Mitwirkung an. Den Beteiligten steht es frei, ob sie den Rat annehmen oder nicht. Die notarielle Urkunde – mit Brief und Siegel – ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Auf Basis der Parteivorstellungen wirkt der Notar auf eine Einigung im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hin. Lässt sich eine solche Einigung nicht erzielen, findet die Tätigkeit des Notars ihr Ende.
Die notarielle Verschwiegenheit ist Grundlage der Amtsführung und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beteiligten. Der Notar kann seine Amtstätigkeit nur erfüllen, wenn er Vertrauen genießt. Vertrauen kann der Notar nur erwarten, wenn er über das ihm Anvertraute schweigt. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist eine seiner wichtigsten Amtspflichten. Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren, und diese Verschwiegenheit auch den bei ihm beschäftigten und sonst für ihn tätigen Personen zur Pflicht zu machen. Mit dem Notar kann man deshalb auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen. Das ist auch erforderlich, weil zu den zentralen Aufgaben des Notars gehört, den Sachverhalt zu erforschen und dabei auf das Genaueste die Interessen und Ziele der Vertragsparteien zu ermitteln. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden. Bestehen im Einzelfall Zweifel über die Pflicht zur Verschwiegenheit, kann der Notar die Entscheidung der Aufsichtsbehörde nachsuchen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch nach dem Erlöschen des Amtes bestehen.
Im Rahmen des Teilverkaufs gehen Sie keine definierte Mindestvertragslaufzeit ein, im Gegenteil können Sie den zu Ihren Gunsten eingeräumten Nießbrauch jederzeit aufgeben und damit z.B. einen Gesamtverkauf der Immobilie einleiten oder den verkauften Anteil zu den vereinbarten Konditionen zurückkaufen.
Der Immobilienanteil geht erst nach Kaufpreiszahlung in den Besitz der Deutschen Teilkauf über. Damit haben Sie die maximale Sicherheit, dass die Zahlung zeitnah nach Vertragsunterschrift erfolgt.
Die Miteigentumsanteile werden im notariellen Kaufvertrag festgelegt und entsprechend im Grundbuch eingetragen; Ihr Anteil an der Immobilie lässt sich also unmittelbar aus dem Grundbuchauszug für Ihre Immobilie nachweisen.
Im Rahmen des Teilverkaufs wird als Teil des notariellen Kaufvertrages eine Miteigentümervereinbarung beurkundet, die Ihre besprochenen Rechte an der Immobilie sicherstellt. Zusätzlich wird ein Nießbrauchrecht zu Ihren Gunsten an der gesamten Immobilie im Grundbuch eingetragen und stellt hierdurch Ihr alleiniges Nutzungsrecht sicher.
Im Kern handelt es sich bei dem aus dem römischen Recht stammenden Nießbrauch um ein grundbuchlich gesichertes Recht, das Ihnen das alleinige Nutzungsrecht an der gesamten Immobilie zuweist (vgl. § 1030 BGB). Bei uns ist das Nießbrauchrecht zusätzlich durch unsere Sicherheitsgarantie abgesichert. Auch hieran erkennen Sie, dass Sie der Deutschen Teilkauf vertrauen können.
Sie können jederzeit auf Ihr Nießbrauchrecht einseitig verzichten. Die Deutsche Teilkauf wiederum kann das Nießbrauchrecht nur dann kündigen, wenn gegen die geregelten Vertragsinhalte aus dem notariell beurkundeten Kaufvertrag verstoßen wird, etwa durch Nichtzahlung des monatlichen Nutzungsentgelts über einen gewissen Zeitraum. Zuvor legt die Deutsche Teilkauf großen Wert darauf, mit Ihnen eine für beide Seiten passende Lösung zu finden.
Sie sind als Nießbraucher dazu verpflichtet, Ihre Immobilie stets in einem guten Zustand zu erhalten, also weiterhin gut zu behandeln, wie Sie das zuvor schon getan haben. Sämtliche Erhaltungskosten und alle öffentlichen und privaten Lasten, die auf dem Grundbesitz liegen, haben Sie als Nießbraucher zu tragen. Für Sie ändert sich insofern nichts. Sie sind allerdings dazu verpflichtet, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen; hierbei steht Ihnen die Deutsche Teilkauf gerne beratend zur Seite. Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem notariellen Kaufvertrag gehen wir gerne mit Ihnen im Einzelnen durch und besprechen diese.
Bei einem Immobilien-Teilverkauf wird Ihnen ein Nießbrauchrecht grundbuchrechtlich zugesichert. Im Rahmen der Sicherungsabreden des Kaufvertrages wird Ihnen zudem versichert, dass Sie bis an Ihr Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben können, solange Sie das Nutzungsentgelt bezahlen – also auch im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Deutschen Teilkauf.
Das entscheiden Sie allein! Wir stehen Ihnen jederzeit für alle Fragen rund um Ihr Objekt und den Teilverkauf zur Verfügung. Wir führen weder Kontrollbesuche noch sonstige Einschränkungen durch.
Sollte bei Ihnen absehbar sein, dass Sie Verpflichtungen aus dem notariellen Kaufvertrag nicht mehr erfüllen können, suchen Sie bitte so schnell wie möglich den Kontakt zur Deutschen Teilkauf. Wir arbeiten dann gemeinsam an einer Lösung.
Ja. Sie können den verkauften Eigentumsanteil jederzeit zurückkaufen. Der Immobilienwert wird für den Rückkauf erneut von einem unabhängigen Sachverständigen auf den dann aktuellen Verkehrswert hin begutachtet.
Häufige Fragen
Nach dem Teilverkauf
Nach dem Immobilien-Teilverkauf bleiben Sie weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen. Sie können es wie gewohnt nutzen und bei Bedarf vermieten. Die Deutsche Teilkauf wird als sogenannter stiller Miteigentümer ihren Immobilienanteil dauerhaft nicht nutzen. Für Ihr Nießbrauchrecht erhalten wir eine Kompensationszahlung in Form eines monatlichen Nutzungsentgelts. Ein Vorteil des Teilverkaufs: Im Vergleich zu anderen Modellen wie der Leibrente wird hier kein Abschlag bei einem Immobilienankauf vorgenommen. Bei der Deutschen Teilkauf erhalten Sie also den vollständigen Marktwert für Ihre Immobilie.
Das Nutzungsentgelt im Rahmen des Immobilien-Teilverkaufs orientiert sich an einem Referenzzinssatz der Finanzwirtschaft und kann sich deshalb ändern. Sie können bei Vertragsschluss eine Festschreibung des Entgelts für einen bestimmten Zeitraum vereinbaren.
Die Verpflichtungen bezüglich des Nutzungsentgelts enden spätestens drei Monate nach Ihrem Ableben. Somit wird verhindert, dass Ihre Erben finanziell belastet werden, obwohl sie das Eigentum nicht nutzen können.
Die Deutsche Teilkauf ist stiller Miteigentümer, somit können sämtliche Renovierungs-, Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen ohne Rücksprache, aber auf eigene Kosten vorgenommen werden. Sie selbst behalten also die Hoheit über Ihr Eigenheim.
Sie haben weiterhin ein alleiniges Nutzungsrecht an Ihrer Immobilie. Das bedeutet, Sie können alle Schönheitsreparaturen und nicht wertmindernde Arbeiten an dem Haus durchführen, ohne die Deutsche Teilkauf informieren oder gar um Erlaubnis bitten zu müssen.
Lassen Sie sich von den Immobilienprofis der Deutschen Teilkauf beraten. Wir können auf ein breites Netzwerk an Handwerkern und Technikern zurückgreifen und helfen Ihnen bei allen Fragen rund um Renovierungen. Wichtig: Wertmindernde Maßnahmen müssten allerdings mit der Deutschen Teilkauf abgestimmt werden, aber solche werden Sie sicher nicht vornehmen wollen.
Die Kosten, die im Rahmen des Immobilien-Teilverkaufs anfallen, trägt die Deutsche Teilkauf. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für das Gutachten und den Notar. Einzige Ausnahme ist die Löschung alter Grundbuchlasten und alle damit verbundenen Kosten – dazu zählen unter anderem die Durchführungskosten des Notars. Diese Kosten liegen beim Teilverkäufer.
Durch das Nießbrauchrecht behalten Sie auch in diesem Fall das Nutzungsrecht an der Immobilie und können sie vermieten, um laufende Kosten zu decken. In der Regel wünschen Teilverkäufer aber in solch einem Fall den Gesamtverkauf der Immobilie.
In diesem Fall kümmert sich die Deutsche Teilkauf um die professionelle Vermarktung der Immobilie. Dafür greifen wir auf ein Team von Immobilienprofis zurück, die in der Regel deutlich höhere Verkaufserlöse erzielen, als es privaten Verkäufern möglich wäre.
Im Todesfall erhalten Ihre Erben ein Erstankaufsrecht auf den verkauften Anteil. Erst wenn sie dieses nicht ausüben, wird die Immobilie partnerschaftlich und in gemeinsamen Interesse höchstpreisig an einen externen Dritten verkauft.
Auf Ihren Wunsch oder nach Ihrem Ableben suchen wir einen Käufer für Ihre Immobilie. Für den Verkauf Ihrer Immobilie übernehmen wir alle nötigen Maßnahmen. Die Deutsche Teilkauf tritt für diese Leistungen in Vorkasse, die Kosten werden aus dem Erlös des Gesamtverkaufs gedeckt. Weil die Deutsche Teilkauf einen Miteigentumsanteil an Ihrer Immobilie hält, können Sie sicher sein, dass unsere Immobilienprofis einen Bestpreis erzielen, schließlich ist das auch in unserem Interesse. Die Einzelheiten sind transparent und leicht nachvollziehbar im notariellen Kaufvertrag enthalten, den wir gerne im Einzelnen mit Ihnen oder Ihren Angehörigen besprechen.
Die Deutsche Teilkauf ist auf Grundlage des notariellen Kaufvertrages verpflichtet, den Gesamtverkauf durchzuführen und, soweit erforderlich, unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots Dienstleister bei der Vermarktung der Immobilie heranzuziehen. Falls Renovierungs- oder Verschönerungsmaßnahmen durchgeführt werden, teilen Sie und die Deutsche Teilkauf sich die Kosten entsprechend der Erlösverteilung.
Da die Deutsche Teilkauf einen Miteigentumsanteil an Ihrer Immobilie erwirbt, haben wir ein gemeinsames Interesse daran, den Höchstpreis beim Gesamtverkauf zu erzielen. Sollte sich keiner unserer Interessenten bereit erklären einen höheren Kaufpreis zu zahlen, so haben Sie jederzeit die Möglichkeit einen anderen potenziellen Käufer zu finden oder zu benennen.
Maklerkosten sind entsprechend der Eigentumsanteile von Teilverkäufer und Teilkäufer zu teilen. Etwaige Kosten für verkaufsfördernde Maßnahmen der Immobilie werden entsprechend der Erlösverteilung geteilt. Sprechen Sie uns zu den Details gerne an.
Die Deutsche Teilkauf behält sich einen Mindesterlösanteil von 117 Prozent des ersten Auszahlungsbetrags vor. Dieser wird im Falle ausbleibender Wertsteigerung vom Verkaufsanteil des Teilverkäufers abgezogen. Im Gegenzug erhalten Sie einen Bonus von bis zu 8,5 Prozent Ihres Immobilienwertes, der ab einer Wertsteigerung von 17 Prozent auf den Gesamtgrundbesitz zum Tragen kommt. Somit partizipieren Sie – ab einer Wertsteigerung von 17 Prozent – überproportional sowie anteilsmäßig mehr als die Deutsche Teilkauf. Aus diesem Grund kauft die Deutsche Teilkauf keine Immobilien an, bei denen die Deutsche Teilkauf nicht von einer künftigen Wertsteigerung überzeugt ist. Für die Lagebewertung nutzen wir umfangreiche Lagescorings.
Natürlich werden Sie und ggf. Ihre Erben in den Verkaufsprozess einbezogen, selbst wenn ausschließlich wir von der Deutschen Teilkauf als Immobilienprofis zum Gesamtverkauf berechtigt und verpflichtet sind. Einzelheiten zum Ablauf und zu Ihren verschiedenen Auskunfts-, Mitsprache-, Rückkauf- und Drittkäuferbenennungsrechten besprechen wir gerne mit Ihnen im Einzelnen und auf Grundlage des notariellen Kaufvertrages.
Der Nießbrauch beinhaltet ein umfassendes Nutzungsrecht am ganzen Objekt. Wenn der Nießbraucher verstirbt oder in ein dauerhaftes Pflegeheim ziehen muss, haben andere Menschen möglicherweise nicht das Recht, weiter in der Immobilie zu wohnen.
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