
10 häufige Missverständnisse rund um den Immobilien-Teilverkauf
Beim Thema Finanzprodukte sind gerade ältere Menschen natürlich erst einmal vorsichtig – besonders, wenn es um die eigene Immobilie geht. Darum möchten wir Ihnen einen transparenten Einblick in das Thema Immobilien-Teilverkauf geben. Auf dieser Seite klären wir über die zehn häufigsten Missverständnisse auf.
01. Missverständnis
„Kredite sind immer billiger als ein Teilverkauf. Außerdem gibt es versteckte Gebühren.“
Bei der Deutschen Teilkauf wird Verbraucherfreundlichkeit großgeschrieben. Versteckte Gebühren gibt es nicht, ebenso wenig ein sogenanntes „Durchführungsentgelt“, also eine Abwicklungsgebühr bei einem späteren Gesamtverkauf. Die Deutsche Teilkauf ist der einzige Anbieter, der auf diese Kosten verzichtet. Dafür stehen wir mit unserer Sicherheitsgarantie.
Es mag auf den ersten Blick vielleicht so aussehen, als wären Kredite für ältere Menschen nicht viel teurer als für Jüngere. Senioren zahlen nicht unbedingt höhere Zinsen. Das Problem liegt bei der sogenannten Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKRi). Nach dieser müssen Hypothekenkredite in der Regel bis zum Lebensende vollständig getilgt werden. Das Problem: Je älter der Kreditnehmer ist, desto kürzer ist die theoretische Lebenserwartung und damit der Rückzahlungszeitraum. Und je weniger Zeit für die Rückzahlung des gesamten Kredits bleibt, desto höher sind natürlich die monatlichen Tilgungsraten.

02. Missverständnis
„Der verkaufte Teil der Immobilie wird an Wert verlieren, weil er nicht mehr weiter verkaufbar ist.“
Aufgrund des notariellen Kaufvertrags ist die Deutsche Teilkauf dazu verpflichtet, sich auf Ihren Wunsch oder nach Ableben des Verkäufers um den Gesamtverkauf zu kümmern. Im Falle des Gesamtverkaufs hat die Deutsche Teilkauf als Miteigentümer genau wie Sie das Interesse am Höchstpreis für die Immobilie. Unsere Experten tun immer alles, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Die Immobilienanteile werden dabei immer gemeinsam verkauft und alle Eintragungen im Grundbuch gelöscht, sodass ein lastenfreier Übergang gewährleistet wird. Die Kosten für die Löschung der Belastungen übernimmt die Deutsche Teilkauf. Eine teilverkaufte Immobilie verhält sich beim Gesamtverkauf genauso wie eine herkömmliche Immobilie auch. Möglicherweise können im Verkaufsprozess verkaufsfördernde Maßnahmen anfallen. Etwaige daraus entstehende Kosten teilen Sie oder Ihre Erben sich mit der Deutschen Teilkauf entsprechend der Erlösverteilung. Diese Maßnahmen werden vor ihrer Durchführung sorgfältig geprüft, denn sie müssen aus Sicht eines ordentlichen Kaufmanns wirtschaftlich sinnvoll sein. Bei vielen anderen Anbietern tragen die Teilkäufer und deren Rechtsnachfolger solche Kosten selbst.

03. Missverständnis
„Der Teilkäufer entscheidet von nun an bei allem mit.“
Nein, alle wichtigen Entscheidungen trifft immer der Verkäufer. Der Grund: Im Rahmen des Teilverkaufs wird als Teil des notariellen Kaufvertrages eine Miteigentümervereinbarung beurkundet. Diese stellt die Rechte des Teilverkäufers an der Immobilie sicher. Sie müssen also nicht befürchten, dass sich die Deutsche Teilkauf in Ihre Immobilienangelegenheiten einmischt. Grundsätzlich werden Sie von uns als stillem Partner im täglichen Leben nichts mitbekommen.
Wichtig: Wertmindernde Maßnahmen müssen allerdings mit der Deutschen Teilkauf abgestimmt werden. Auf Solche verzichten die meisten unserer Kunden jedoch.

04. Missverständnis
„Laut Verbraucherzentralen ist der Verkauf und die sofortige Zurückmietung einer Immobilie sinnvoller als ein Immobilien-Teilverkauf.“
Für viele Eigentümer kann sich ein Immobilien-Teilverkauf mehr lohnen als ein Komplettverkauf. Die Gründe: Mit einem Teilverkauf bewahren sich Eigentümer alle Möglichkeiten zur Selbstbestimmung, bleiben auch in Zukunft flexibel und genießen ein hohes Maß an Sicherheit. Denn dank des Nießbrauchrechts im Teilverkauf behalten Teilverkäufer die Entscheidungshoheit über ihre Immobilie und können zum Beispiel einen altersgerechten Umbau vornehmen. Mietern ist das nicht gestattet. Außerdem befindet sich die Immobilie dann nicht mehr im Besitz des Verkäufers. Das bedeutet nicht nur den Verzicht auf künftige Wertsteigerungen. Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, ist das verbliebene Geld aus dem Verkauf schnell aufgebraucht – und die Schuldenfalle lauert. Beim Teilverkauf kann die Immobilie vermietet und die Mieteinnahmen vollständig behalten werden. So sind eventuelle Pflege- und Gesundheitskosten teilweise oder sogar vollständig abgedeckt. Ein weiterer Nachteil ist, dass nach einem Komplettverkauf ein Leben lang Miete gezahlt werden muss – und das kann teuer werden. Ein Käufer, der etwa sein ehemaliges Eigentum für 1.000 Euro Monatsmiete weiter bewohnt, kommt in 10 Jahren auf 120.000 Euro Mietkosten. Im gleichen Zeitraum fallen bei einem Teilverkauf jedoch nur 29.000 Euro Nutzungsentgelt an.

05. Missverständnis
„Immobilien-Teilverkauf und Immobilienrente sind doch das Gleiche. Und in den nächsten Jahren werden die Modelle sich auch ähnlich entwickeln.“
Immer mehr Menschen in Deutschland interessieren sich für Konzepte, mit denen sich im Eigenheim gebundenes Kapital nutzen lässt. Und dafür gibt es verschiedene Lösungen, die sich jedoch sehr unterscheiden. Auch Immobilien-Teilverkauf und Immobilienrente weichen deutlich voneinander ab. Wer beispielsweise eine Immobilienleibrente nutzt, verkauft sein Haus ganz und ist somit kein Eigentümer mehr. Im Austausch für ihre Immobilie erhalten die Käufer eine monatliche Rente und ein Wohnrecht. Dabei muss die Leibrente in der Regel versteuert werden. Da das Eigentum nun verkauft ist, kann es also nicht mehr vererbt werden. Auch Rückkaufsrechte gibt es nicht. Von Wertsteigerungen profitiert nur der Anbieter. Bei einem Teilverkauf behalten die Verkäufer mindestens 50 Prozent der Immobilie, können ihren Anteil vererben, über die gesamte Immobilie verfügen, von Wertsteigerungen profitieren, den verkauften Anteil zurückkaufen und noch viel mehr.

06. Missverständnis
„Der Immobilien-Teilverkauf richtet sich als Angebot an Senioren, um ihnen die Rente aus der Tasche zu ziehen.“
Im Gegenteil: Ein Immobilien-Teilverkauf lohnt sich finanziell für Senioren besonders. Er ist für viele eine faire Möglichkeit, um das in der Immobilie gebundene Vermögen freizusetzen. Er kann sie ein ganzes Leben lang bewohnen, umgestalten oder vermieten. Dafür wird das Nutzungsentgelt, also eine Art Miete für den verkauften Anteil fällig. Der einfache Grund: Der Käufer hat einen Anteil für eine Immobilie erworben, den er allerdings nicht nutzen kann. Im Gegensatz zu Mietern genießen Teilverkäufer aber umfangreiche Nutzungsrechte – und somit die Entscheidungshoheit. Zum Beispiel können Teilverkäufer die Immobilie vermieten und die Mieteinnahmen behalten.
Senioren entscheiden sich aus unterschiedlichen Gründen für einen Immobilien-Teilverkauf: Etwa, um ihr Eigenheim alters- und pflegegerecht umzubauen – indem ein Treppenlift oder eine begehbare Dusche eingebaut wird.
Viele nutzen das freigesetzte Vermögen, um zum Beispiel Kinder und Enkel beim Erwerb einer eigenen Immobilie finanziell zu unterstützen. Oder um sich einen lang ersehnten Wunsch zu erfüllen.

07. Missverständnis
„Der Immobilien-Teilverkauf ist eine Art Enteignung und Enterbung durch die Hintertür.“
Ein Immobilien-Teilverkauf ist alles andere als unseriös. Ganz im Gegenteil: Nach einem Teilverkauf behalten Sie die Entscheidungshoheit über die Immobilie und sichern sich wichtige Rechte.
Ihre Miteigentumsanteile werden notariell im Kaufvertrag festgelegt und im Grundbuch eingetragen, was Ihre Rechte an der Immobilie absichert.
Außerdem besteht keine Gefahr, dass Ihre Partner, Kinder oder Enkel enterbt werden. Im Gegenteil: Sie können heute während dieser hochpreisigen Marktphase einen Teil der Immobilie lukrativ verkaufen – und auf der anderen Seite wahrscheinlich sogar den Wert Ihres Erbes mit der Zeit steigern.
Sie können den verkauften Anteil an der Immobilie jederzeit wieder zurückkaufen – dank des Ihnen zugesicherten Rückkaufrechts. Und auch Ihre Familie kann das, denn Ihre Erben bekommen im Erbfall die Möglichkeit, den verkauften Anteil zurückzukaufen (Erstankaufsrecht für den verkauften Anteil). Nur wenn die Erben dies nicht tun, geht es in einen Gesamtverkauf an einen externen Dritten.
Ein Immobilien-Teilverkauf ist alles andere als unseriös. Ganz im Gegenteil: Nach einem Teilverkauf behalten Sie die Entscheidungshoheit über die Immobilie und sichern sich wichtige Rechte.
Ihre Miteigentumsanteile werden notariell im Kaufvertrag festgelegt und im Grundbuch eingetragen, was Ihre Rechte an der Immobilie absichert. Das Nießbrauchrecht im Grundbuch garantiert die alleinige und lebenslange Nutzung. Zudem ist es bei einer möglichen Insolvenz des Anbieters geschützt.
Außerdem besteht keine Gefahr, dass Ihre Partner, Kinder oder Enkel enterbt werden. Im Gegenteil: Sie können heute während dieser hochpreisigen Marktphase einen Teil der Immobilie lukrativ verkaufen – und auf der anderen Seite wahrscheinlich sogar den Wert Ihres Erbes mit der Zeit steigern.
Sie können den verkauften Anteil an der Immobilie jederzeit wieder zurückkaufen – dank des Ihnen zugesicherten Rückkaufrechts. Und auch Ihre Familie kann das, denn Ihre Erben bekommen im Erbfall die Möglichkeit, den verkauften Anteil zurückzukaufen (Erstankaufsrecht für den verkauften Anteil). Nur wenn die Erben dies nicht tun, geht es in einen Gesamtverkauf an einen externen Dritten.

08. Missverständnis
„Der Dienstleister ist der einzige Gewinner beim Immobilien-Teilverkauf.“
Ein Immobilien-Teilverkauf nützt Teilkäufern und Teilverkäufern immer gleichermaßen. Da jeder einen Anteil besitzt, profitieren auch beide langfristig von der potenziellen Wertsteigerung der Immobilie.
Die durchschnittlichen Immobilienpreise steigen in Deutschland seit Jahren an – sowohl die von Eigentumswohnungen als auch von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Bei konservativer Betrachtung ist von mindestens zwei Prozent Wertsteigerung jährlich auszugehen.
Letztlich verhalten Sie sich als Teilverkäufer mit Nießbrauchrecht nicht anders als ein Eigentümer: Sie halten Ihre Immobilie stets in einem guten Zustand, so wie Sie es zuvor auch schon getan haben. Für Sie ändert sich insofern auch nach dem Teilverkauf nichts. Sie haben nur mehr Geld auf Ihrem Konto, über das Sie frei verfügen können. Natürlich profitieren auch Ihre Erben von der Wertsteigerung. Der nicht verkaufte Teil des Hauses kann immer noch weitervererbt werden.

09. Missverständnis
„Wie soll ein junges Unternehmen wie die Deutsche Teilkauf so viele Immobilien kaufen? Das ist nicht seriös.“
Erst einmal kauft die Deutsche Teilkauf keine ganzen Immobilien, sondern nur deren Anteile. Zudem übernehmen wir die Finanzierung nicht allein. Für den kompletten Prozess von Bewertung und Finanzierung arbeiten wir mit einem breiten Netzwerk von professionellen deutschen Banken und Versicherungen zusammen.
Jeder unserer Partner besitzt eine Lizenz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), eine offizielle Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 KWG. Somit sind sämtliche Käufe finanziell abgesichert – und absolut seriös. Zusätzlich gewährt die Deutsche Teilkauf ein Nießbrauchrecht auf die gesamte Immobilie und im ersten Rang des Grundbuchs. So garantieren wir einen Insolvenzschutz.

10. Missverständnis
„Bei einem Teilverkauf wird mir vom Anbieter ein Gutachter geschickt, der meine Immobilie bewusst zu meinem Nachteil bewertet. Zum Schluss muss ich das Gutachten auch noch bezahlen.“
Vor dem Kauf schlägt die Deutsche Teilkauf Ihnen zwei unabhängige und zertifizierte Gutachter vor. Jeder der Gutachter besitzt die Dekra-Zertifizierung ab Zertifizierungsstufe D3, Sprengnetter, HYP-Zertifizierung, IHK-Zertifizierung oder ist nach ISO 17024 ausgebildet (mit einer Mindestdauer von 100 Stunden). Der Gutachter Ihrer Wahl erstellt dann das Gutachten.
Sämtliche Nebenkosten inklusive des Honorars des Gutachters übernimmt die Deutsche Teilkauf. Ebenso den Grundbucheintrag, die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer. Auch wenn es nach Erhalt des Gutachtens nicht zu einem Teilverkauf kommen sollte, zahlt die Deutsche Teilkauf die Kosten des Gutachtens. Hinsichtlich der Kostenübernahme gibt es eine Ausnahme und das sind die Kosten zur Löschung alter Grundbuchbelastungen, wie beispielsweise noch bestehende Grundschulden. Diese Kosten liegen beim Verkäufer – wie bei einem Gesamtverkauf grundsätzlich auch.

Vorteile statt Nachteile: ein Immobilien-Teilverkauf bei der Deutschen Teilkauf.
Für ältere Menschen ist ein Immobilien-Teilverkauf eine faire Lösung. Denn nach dem Verkauf können sie das ganze Leben lang wohnen bleiben. Nicht nur das: Da bei Teilverkäufen das Nießbrauchrecht gilt, ist auch die Vermietung bei Nicht-Eigennutzung möglich. Finanziell lohnt sich das Modell gerade für Senioren, weil keine hohen Tilgungen fällig werden und es keine versteckten Kosten gibt. Der Teilverkauf ist damit eine gute Alternative zum Beispiel zu einem Bankkredit, da Senioren häufig schlechtere Konditionen oder gar keinen Kredit erhalten im Vergleich zu Jüngeren.
Sie oder Ihre Erben können den verkauften Anteil Ihrer Immobilie auch jederzeit wieder zurückkaufen. Sie wollen mehr darüber wissen, wie auch Sie mit einem Immobilien-Teilverkauf finanziell unabhängiger werden können? Die Deutsche Teilkauf steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unser kompetentes Team von Immobilienexperten berät Sie in allen Fragen. Gerne helfen wir Ihnen persönlich, fair und vertrauensvoll dabei, das in Ihrer Immobilie gebundene Kapital unkompliziert herauszulösen.
So funktioniert der Teilverkauf
Mit dem Teilverkauf Ihrer Immobilie können Sie ganz unkompliziert das in lhrem Wohneigentum gebundene Vermögen freisetzen. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie von uns Ihren Wunschbetrag als Sofortauszahlung und können, gegen ein geringes Nutzungsentgelt und dank des Nießbrauchrechts, weiter wie gewohnt in Ihrem Zuhause wohnen bleiben. Berechnen Sie jetzt unverbindlich Ihre Wunschauszahlung.
Der Verkaufspreis der Eigentumsanteile orientiert sich am aktuellen Marktwert der Immobilie. Der Marktwert gibt den Wert wieder, den die Immobilie aktuell am Markt erzielen könnte. Für die Ermittlung des Marktwertes wird ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter engagiert – bei einem Teilverkauf an die Deutsche Teilkauf übernimmt die Deutsche Teilkauf die Kosten für den Gutachter. Die meisten Teilkauf-Anbieter fordern einen Mindestwert der Immobilie. Meistens muss die Immobilie mindestens 200.000 Euro wert sein und der Auszahlungsbetrag für den Teilverkäufer mindestens 100.000 Euro betragen, damit ein Teilverkauf infrage kommt. Der Teilverkäufer muss außerdem mindestens 55 Jahre alt sein.

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