Warum eine Vorsorgevollmacht sinnvoll für Immobilieneigentümer ist
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Content Managerin / Redakteurin
Mit einer Vorsorgevollmacht können Immobilienbesitzer für den Krankheits- oder Pflegefall einen Stellvertreter bestimmen. Dieser übernimmt dann die Vermietung oder den Verkauf des Hauses oder der Wohnung.

So lange wie möglich selbstbestimmt zu leben – das wünschen sich die meisten von uns. Aber es gibt auch Situationen, gerade im Alter, in denen ein Teil der eigenen Selbstständigkeit aufgegeben werden muss. Wer zum Beispiel schwer erkrankt oder pflegebedürftig wird, kann oft wichtige Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen. Wenn für so einen Fall nicht vorgesorgt wurde, muss ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestimmen, der sich um alle Angelegenheiten kümmert. Es ist deshalb ratsam, schon frühzeitig Vorsorge zu treffen und mithilfe einer Vorsorgevollmacht selbst einen Stellvertreter zu bestimmen.
Gerade für Immobilieneigentümer kann es eine gute Idee sein, eine solche Vorsorgevollmacht auszustellen. Wenn ein Hausbesitzer beispielsweise aus seinem Eigenheim ausziehen und in ein Pflegeheim wechseln muss, ist das oft mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden. Um sich die Pflegeeinrichtung leisten zu können, muss das Haus dann vermietet oder verkauft werden. Auch ein Immobilien-Teilverkauf kommt in diesem Fall infrage.
1 Für den Immobilienverkauf braucht es eine Beglaubigung
Ist der Hausbesitzer nicht mehr selbst dazu in der Lage, sich um die Vermietung oder den Verkauf zu kümmern, ist es umso wichtiger, wenn er bereits im Vorfeld einer Vertrauensperson die Vollmacht für solche Angelegenheiten erteilt hat. Dann kann sich die Vertrauensperson im Sinne des Hausbesitzers darum kümmern.
Generell ist für eine Vorsorgevollmacht weder eine bestimmte Form noch eine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben. Zu empfehlen ist jedoch, die Vollmacht schriftlich auszustellen und zu unterschreiben, da eine mündliche Vollmacht leichter angezweifelt werden kann. Wenn es nur darum geht, die Immobilie zu vermieten oder instand zu halten, ist eine schriftliche Vorsorgevollmacht ohne Beglaubigung ausreichend. Soll der Stellvertreter aber auch berechtigt sein, die Immobilie zu verkaufen, ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht zwingend erforderlich.
2 Beglaubigen kann der Notar oder die Betreuungsbehörde
Die Beglaubigung kann durch eine Betreuungsbehörde erfolgen und kostet in diesem Fall lediglich zehn Euro. Es gibt in Deutschland mehr als 400 Betreuungsbehörden, die oft für einen ganzen Landkreis zuständig sind. Jedoch prüft die Betreuungsbehörde nicht den Text der Vorsorgevollmacht und liefert auch keine rechtliche Beratung. Stattdessen beglaubigt sie lediglich, dass der Vollmachtaussteller die Vollmacht tatsächlich selbst unterschrieben hat.
Um auch rechtliche Fragen zu klären und beraten zu werden, ist eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht die bessere Wahl. Eine vom Notar geprüfte oder sogar selbst entworfene Vorsorgevollmacht ist bei möglichen späteren Rechtsstreitigkeiten in der Regel auch die Option mit der größten Rechtssicherheit. Jedoch sind in diesem Fall die Kosten höher als bei einer einfachen Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde. Die Notargebühren bemessen sich am Wert des Vermögens, das von der Vollmacht erfasst wird. Bei einem Vermögen von 100.000 Euro betragen sie etwa 165 Euro, bei einem Vermögen im Wert von 500.000 Euro fallen Gebühren in Höhe von etwas mehr als 500 Euro an.

Corinna Bensing
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