HomeBlogSteigende Heizkosten

Steigende Heizkosten: Was die Wohngeldreform Ihnen bringen kann

Corinna Bensing
Corinna Bensing

Content Managerin / Redakteurin

Veröffentlicht am
Aktualisiert am

Diesen Herbst und Winter wird in vielen Haushalten das Geld knapp. Vor allem die Preise für Lebensmittel und Energie steigen. Die Bundesregierung verspricht, dass im Winter niemand frieren muss und beschließt in diesem Sinne ein Entlastungspaket nach dem anderen. Im dritten Paket soll unter anderem das Wohngeld reformiert werden. Wir erklären Ihnen, was die Neuerungen beim Wohngeld konkret für Mieter und Eigentümer bedeuten und wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Heizung warm bleibt.

iStock-1420688068-1280px

1 Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld soll sicherstellen, dass sich auch Menschen mit geringem Einkommen das Wohnen leisten können. Und das nicht nur zur Miete: Auch Eigenheimbesitzer mit knappem Budget sind wohngeldberechtigt. Tatsächlich beantragen jedoch viele trotz Anrecht kein Wohngeld. Mögliche Gründe können Unwissen, Scham oder die damit verbundene Bürokratie sein. Mit dem dritten Entlastungspaket wird sich nun nicht nur der Kreis der Wohngeldberechtigten vergrößern, es sollen auch einige bürokratische Hürden fallen. Deshalb lohnt es sich zu prüfen, ob auch Sie berechtigt sind.

Das ist gar nicht so einfach, denn die Höhe des Wohngelds und wer überhaupt berechtigt ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Insbesondere von Wohnort, Haushaltseinkommen, Anzahl der Personen im Haushalt und Höhe der Bruttokaltmiete beziehungsweise der finanziellen Belastung durch das selbst genutzte Wohneigentum. Zu den Belastungen, die bei der Wohngeldberechnung zählen, gehören Zinsen und Tilgung von Immobilienkrediten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und Betriebskosten ohne Strom und Heizung. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gibt es einen Rechner, mit dem Sie herausfinden können, ob und in welcher Höhe Sie wohngeldberechtigt sind.

Ein wichtiges Kriterium ist, ob Sie bereits eine andere Sozialleistung empfangen, in der Wohnkosten enthalten sind. Dazu zählen etwa Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und BAföG. Nur wer keine dieser Leistungen bekommt, kann Wohngeld erhalten. So sollen Doppelförderungen vermieden werden.

Grafik zu: Wohngeld Plus Gesetz
Grafik zu: Gesetz – Wohngeld Plus

2 Welche Neuerungen sind geplant?

Die Formel, mit der das Wohngeld berechnet wird, soll ab dem 1. Januar 2023 angepasst werden. Zum einen will Bauministerin Klara Geywitz die Fördersumme erhöhen. Ihrem Entwurf zufolge sollen geförderte Haushalte im Schnitt 190 Euro mehr pro Monat erhalten, also rund das Doppelte wie bisher. Zum anderen sollen mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld erhalten: Statt wie bisher etwa 600.000 Haushalte, sollen in Zukunft insgesamt um die zwei Millionen Haushalte berechtigt werden.

Hinzu kommen zwei neue Komponenten: eine dauerhafte Heizkosten- sowie eine Klimakomponente.

  • Der Heizkostenzuschlag wird als Pauschale, die allein von der Haushaltsgröße abhängt, auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung aufgeschlagen. Für einen Ein-Personen-Haushalt sollen das 110,40 Euro im Monat sein, eine vierköpfige Familie kommt auf 225,40 Euro im Monat. Die Gesamthöhe des Wohngelds hängt dann von der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung ab.

  • Die Klimakomponente soll dabei helfen, dass energetische Maßnahmen an Wohngebäuden finanziert werden können. Sie erhöht die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Mieten und Belastungen, damit Umlagen etwa für eine neue Fassadendämmung ebenfalls im Wohngeld berücksichtigt werden. Denn alles, was Mieter oder Eigentümer über den Höchstbetrag hinaus zahlen müssen, wird bisher bei der Wohngeldberechnung einfach ignoriert.

Darüber hinaus soll die Abwicklung in Zukunft einfacher und schneller ablaufen, was sowohl Wohngeldempfänger als auch die Verwaltungen entlasten dürfte. Zu diesem Zweck werden unter anderem vorläufige Zahlungen unter Vorbehalt und längere Bewilligungszeiträume eingeführt.

3 Wann tritt das alles in Kraft?

Die neue Formel zur Wohngeldberechnung greift ab dem 1. Januar 2023. Von da an werden dementsprechend auch mehr Menschen bezugsberechtigt sein – spätestens zum Jahreswechsel lohnt es sich also, die eigene Berechtigung zu prüfen. Weil die Heizkosten aber schon jetzt steigen, gibt es im dritten Entlastungspaket noch eine zusätzliche Einmalzahlung, die auch für Wohngeldberechtigte gilt: Wer von September bis Dezember 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen hat, bekommt automatisch den Heizkostenzuschuss II in Höhe von 415 Euro für Ein-Personen-Haushalte. Zwei Personen erhalten 540 Euro, jedes weitere Haushaltsmitglied 100 Euro.

Eine erste Einschätzung, ob Sie berechtigt sind, ermöglicht der oben genannte Rechner des BMWSB. Aufgrund des einmaligen Zuschusses lohnt es sich, selbst für kleine Förderbeträge einen entsprechenden Antrag zu stellen. Ab 2023 steigt die Förderung dann auf drei Wegen: durch eine Gesamtförderung, eine höhere Anzahl an Wohngeldansprüchen sowie durch veränderte Grundlagen zur Bemessung aufgrund von Heizungs- und Klimakomponenten.

4 Fazit

Da Heizungs- und Klimakomponenten Pauschalen sind, profitieren davon alle Wohngeldbezieher, egal wie viel oder wenig sie für ihre Heizung bezahlen. Das ist Absicht, denn so sollen Anreize zum Energiesparen gesetzt werden: Wer wenig heizt, kann durch das Wohngeld einen größeren Anteil der übrigen Wohnkosten abdecken. Deshalb lohnt es sich für Eigentümer in jedem Fall, ihre Immobilie energetisch zu sanieren. Wer nicht über das nötige Kapital verfügt, muss dabei nicht außen vor bleiben.

Die KfW bietet günstige Kredite für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen und wer Wohneigentum besitzt, kann beispielsweise mit einem Teilverkauf das darin gebundene Vermögen kurzfristig herauslösen. Mit dem aus Ihrer Immobilie gelösten Kapital lassen sich nicht nur Dach und Fassade dämmen oder die Heizungsanlage durch ein effizienteres Modell ersetzen. Sie können das Geld auch dafür nutzen, sich einen lang ersehnten Wunsch zu erfüllen – oder ganz einfach mit weniger Sorgen ins kommende Jahr starten. Bei der Deutschen Teilkauf sind Sie dank unserer umfassenden Sicherheitsgarantie in guten Händen. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

 

Corinna Bensing

Corinna Bensing

Content Managerin / Redakteurin