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Doppelbesteuerung der Rente: Was Sie jetzt wissen müssen

Tim Schoster
Tim Schoster

Redaktionelle Assistenz

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Aktualisiert am

Viele Deutsche arbeiten jahrelang auf ihre Rente hin und freuen sich auf den wohlverdienten Ruhestand. Das langersehnte Ende des Arbeitslebens wird allerdings auch von Gesetzen bestimmt, die sich auf Ihre Rentenbeiträge auswirken können. Im Jahr 2005 kam es zu einer Reform des Rentengesetzes. Sie kann dazu führen, dass Sie doppelt Steuern auf Ihre Rentenbeiträge zahlen müssen. Seit 2021 gibt es ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs zur Doppelbesteuerung der Rente. Was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Doppelbesteuerung der Rente
Doppelbesteuerung der Rente

1 Was ist eine Doppelbesteuerung?

Im Zusammenhang mit der Rente tritt oftmals das Wort „Doppelbesteuerung“ auf. Eine Doppelbesteuerung liegt dann vor, wenn Rentenbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt und bei ihrer Auszahlung erneut besteuert werden. 

Ehemals Selbstständige können häufiger davon betroffen sein als Arbeitnehmer. Dies liegt daran, dass ihnen vor 2005 kein steuerfreier Rentenbeitrag zustand. Ihr gesamter Rentenbeitrag wurde somit nicht steuermindernd berücksichtigt. Zudem kommt eine Doppelbesteuerung häufiger bei Männern als bei Frauen vor, da ihre Lebenserwartung in der Regel kürzer ist. Dadurch können sie im Alter weniger Rente steuerfrei erhalten. Weitere Informationen zum Thema Steuern im Rentenalter erhalten Sie im Beitrag „Wann Rentner Steuern zahlen müssen“ und "Steuern auf die Rente"

2 Urteil des Bundesfinanzhofs zur Doppelbesteuerung

Der Diskurs um die Doppelbesteuerung der Renten wurde insbesondere von zwei Gerichtsprozessen eines ehemaligen Zahnarztes und Steuerberaters begleitet. Zwei Rentner klagten unabhängig voneinander gegen die für sie zuständigen Finanzämter. Sie gingen davon aus, dass bei ihnen eine unrechte Doppelbesteuerung der Rentenbeiträge vorliegt. Dem Bundesfinanzhof (BFH) zufolge kann jedoch von einer Doppelbesteuerung nicht die Rede sein, wenn der steuerfreie Anteil der Rente höher ausfällt als die damals erbrachten Beitragsleistungen während des Berufslebens. Aufgrund dessen wurden beide Klagen abgewiesen. In seinem am 31. Mai 2021 veröffentlichte Urteil entschied der BFH allerdings auch, dass es grundsätzlich keine Doppelbesteuerung der Rente geben darf und forderte Änderungen an der Besteuerung von Renten, Andernfalls drohe künftigen Rentenjahrgängen nach der geltenden Regelung tatsächlich eine doppelte Steuerlast bei den Altersbezügen. Als Rentner könnten Sie schon jetzt von einer Doppelbesteuerung betroffen sein, weshalb auch Sie Ihre Rentenbescheide prüfen sollten.  

Folgende Punkte sind dabei wichtig zu wissen:  

  • Solange die Rente den Grundfreibetrag nicht übersteigt, müssen Rentner keine Steuern darauf zahlen. 

  • Der Grundfreibetrag wird von 9.984 Euro auf 10.347 Euro für Ledige beziehungsweise von 19.968 Euro auf 20.694 Euro für Verheiratete angehoben. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. 

  • Ab 2023 wird der Rentenbeitrag voll steuermindernd berücksichtigt. 

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden nicht als steuerfrei angesehen. 

  • Die Jahre bis 2040 gelten als Übergangsphase, wobei der zu versteuernde Anteil jährlich wächst. 

  • Ehemals Selbstständige sind häufiger von einer Doppelbesteuerung betroffenen als Angestellte. 

  • Aufgrund ihrer kürzeren Lebenserwartung trifft die Doppelbesteuerung vor allem Männer. 

  • Eventuell wird die vollständige Steuerpflicht von 2040 auf 2070 verschoben. 

 Seit der Rentenreform 2005 findet eine schrittweise Umstellung von der zuerst vorgelagerten Besteuerung der Rentenbeiträge zur nachgelagerten Besteuerung statt. Die vorgelagerte Besteuerung bestand darin, dass Sie die Rentenversicherungsbeiträge aus Ihrem bereits versteuerten Einkommen zahlten, also aus dem Nettoeinkommen. Dafür blieb Ihnen eine spätere Besteuerung der Renteneinkünfte weitestgehend erspart. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Art der Besteuerung allerdings für verfassungswidrig, weshalb es zu der Reform kam. Bis 2040 soll eine vollständige nachgelagerte Besteuerung der Rente stattfinden. Da eine direkte Umstellung nicht möglich ist, gelten die Jahre bis 2040 als Übergangsphase. 

3 Umsetzung der Steuerreform

Aus dem Urteil des BFH und den Diskussionen um die Doppelbesteuerung geht hervor, dass in den kommenden Jahren mehr Rentner von einer Doppelbesteuerung betroffen sein werden. In diesem Zusammenhang nannten die Richter relevante Punkte, die bei einer Berechnung einer möglichen Doppelbesteuerung beachtet werden müssen. Darunter fallen zum Beispiel der Grundfreibetrag sowie die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die nicht mit einkalkuliert werden dürfen. Auf dieser Basis hat das Bundesfinanzministerium angekündigt, eine „Steuerreformumzusetzen. Die Umsetzung soll noch 2022 geschehen. 

4 Steuervorteil bei zukünftigem Renteneintritt

Auch bei einem zukünftigen Einstieg in die Rente ist das Urteil des Bundesfinanzhofs eine gute Nachricht für viele Senioren: Wenn Sie zum Beispiel im Jahr 2022 in Rente gehen, liegt Ihr Anteil, der versteuert werden muss, bei aktuell 82 Prozent. Damit dieser bei der Versteuerung der Rente erst 2058 bei 100 Prozent liegt, dürfte der versteuerte Anteil nur noch um 0,5 Prozent steigen statt wie aktuell um 1 Prozent. Die Rentenbesteuerung wird dementsprechend durch das Urteil gestreckt. Ihre finanzielle Entlastung könnte sich so auf bis zu 23.522 Euro belaufen.  

Der steuerliche Vorteil ist abhängig von Ihrem Einkommen, Ihrem Renteneintritt und Ihrem Jahrgang, in dem Sie geboren sind. Die größten Steuervorteile haben Sie bei einem Renteneintritt 2040. 

Tabelle durchschnittliche Rente
Tabelle zu: Doppelbesteuerung der Rente gestaffelt nach Renteneintrittsalter

5 Finanzielle Freiheit dank Teilverkauf

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6 Fazit zur Doppelbesteuerung der Rente

  • Doppelbesteuerung: Eine Doppelbesteuerung der Rente liegt vor, wenn Ihre Rentenbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen bei der Auszahlung erneut besteuert werden. Vor allem Selbstständige sind häufig davon betroffen. 

  • Urteil des Bundesfinanzhofs: Laut einem aktuellen Urteil von Mai 2021 darf es keine Doppelbesteuerung bei der Rente geben. Prüfen Sie deshalb Ihre Rentenbescheide. Falls Sie von einer Doppelbesteuerung betroffen sind, können Sie sich das Geld unter Umständen zurückerstatten lassen. 

  • Umsetzung der Steuerreform: Auf Basis des Urteils des Bundesfinanzhofs wurde eine Steuerreform angekündigt, die noch 2022 umgesetzt werden soll. 

  • Zukünftiger Renteneintritt: Auch für einen zukünftigen Renteneintritt kann das Urteil einen Steuervorteil für Sie bedeuten.  

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Corinna Bensing

Corinna Bensing

Content Managerin / Redakteurin