Berechnen Sie jetzt ganz unverbindlich in unserem Teilverkaufsrechner, welche Auszahlung Sie bei einem Teilverkauf lhrer Immobilie an die Deutsche Teilkauf erwartet.
Mit dem Teilverkauf Ihrer Immobilie können Sie ganz unkompliziert das in lhrem Wohneigentum gebundene Vermögen freisetzen. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie von uns lhren Wunschbetrag als Sofortauszahlung und können, gegen ein geringes Nutzungsentgelt und dank des Nießbrauchrechts, weiter wie gewohnt in Ihrem Zuhause wohnen bleiben. Berechnen Sie jetzt unverbindlich Ihre Wunschauszahlung.
Schritt 1
der Immobilie verbleiben in Ihrem Eigentum
Ihrer Immobilie erwirbt die Deutsche Teilkauf
Schritt 2
Sollten Sie sich in einigen Jahren doch für einen Gesamtverkauf Ihrer Immobilie entscheiden, übernehmen wir als Immobilienspezialisten die gesamte Abwicklung im gemeinsamen Interesse. Da Ihnen nach dem Teilverkauf weiterhin ein großer Anteil Ihrer Immobilie selbst gehört, profitieren Sie bei einem künftigen Gesamtverkauf maßgeblich mit von der Preisentwicklung und Wertsteigerungen am Immobilienmarkt. Berechnen Sie hier den hypothetischen künftigen Gesamtwert Ihrer Immobilie.
Gesamtwert der Immobilie nach 22 Jahren i | 1291679 |
Ihre erste Auszahlung | |
Ihre zweite Auszahlung | |
Ihr gespartes Durchführungsentgelt
|
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Gesamtauszahlung |
Zum Vergleich: Hätten Sie sich zu Beginn anstelle eines Teilverkaufs für einen Komplettverkauf Ihrer Immobilie entschieden und in der Folge einer vergleichbare Immobilie angemietet, würde Ihre Bilanz nach Ablauf der gewählten Zeitdauer so aussehen. Für die Rechnung wurde einer Jahreskaltmiete von 3,12 % des Immobilienwertes angenommen, was einer durchschnittlichen Miete in Bayern entspricht, sowie einer Maklerprovision von 3,57 %.
Ihre Wertsteigerung bei einem
Gesamtverkauf nach 22
Jahren.
+
Gesamtwert der Immobile nach 22 Jahren
Der Gesamtwert der Immobilie nach 22 Jahren ergibt sich aus der Hochrechnung des aktuellen Gesamtwertes anhand der wahrscheinlichen Preisentwicklung am Immobilienmarkt bei gleichzeitiger Einbeziehung der Inflationszahlen. Die hier gewählten 22 Jahre sind exemplarisch gewählt.
Auszahlung gesamt
%Ihr Anteil von 20.25 % Prozent der Immobilie der Deutschen Teilkauf. Die Zahlen sind dabei als exemplarisch zu betrachten - Sie können selbst wählen, wie groß der Anteil Ihrer Immobilie sein soll, den Sie teilverkaufen. Einzige Voraussetzung: Sie verkaufen maximal 50 % Ihrer Immobilie, deren Wert jedoch mindestens 100.000 Euro betragen muss.
% ist der Anteil der Immobilie, den Sie beim Teilverkauf nicht veräußert haben. Umgekehrt gehörenIhr gespartes Durchführungsentgelt
Während Sie bei anderen Anbietern - in der Regel bis zu 6,5 % Durchführungsentgelt zahlen müssen, fällt dieses bei der Deutschen Teilkauf weg. Sie sparen also bei einem späteren Gesamtverkauf in jedem Fall bis zu 6,5 %.
Ihr gespartes Durchführungsentgelt von:
+
Für erste Informationen zu Ihrem Teilverkauf geben Sie einfach den geschätzten Wert Ihrer Immobilie sowie Ihre Wunschauszahlung im Rechner ein. So erfahren Sie sofort die Höhe des monatlichen Nutzungsentgelts. In den nächsten Schritten des Rechners erhalten Sie außerdem Informationen zur zweiten Auszahlung im Falle eines Gesamtverkaufs und erfahren, wie hoch am Ende Ihr Gesamterlös wäre.
Wenn Sie ein Angebot für den Teilverkauf Ihrer Immobilie anfordern, erhalten Sie von uns ein persönliches Angebot per Post, in dem wir Ihnen zudem unabhängige Gutachter zur Hausbewertung vorschlagen. Die Kosten für das Gutachten übernehmen wir. Die Durchführung des Gutachtens verpflichtet Sie außerdem zu nichts, Sie können den Teilverkaufsprozess auch nach dem Gutachten noch abbrechen.
Auf Basis des Wertgutachtens erhalten Sie dann ein verbindliches Teilverkaufs-Angebot für Ihre Immobilie. Nach Klärung aller offenen Fragen organisieren wir gerne einen Notartermin zur Vertragsunterzeichnung. Sobald der Kaufpreis fällig ist, erfolgt alsbald die Auszahlung Ihres Wunschbetrags – und Sie können Ihre neue finanzielle Freiheit genießen.
Indem Sie Ihr Haus teilverkaufen, wird die Deutsche Teilkauf stiller Miteigentümer. Dank des Nießbrauchrechts genießen Sie lebenslanges und uneingeschränktes Wohn- und Nutzungsrecht.
Fordern Sie hier weitere Informationen zum
Immobilien-Teilverkauf an.
oder lassen Sie sich unverbindlich von einem
unserer Spezialisten beraten:
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Mehr zum ThemaSie wissen am besten, wie viel Geld Sie für Ihre Pläne, sei es eine Reparatur, die Unterstützung der Enkel oder die lang ersehnte Reise benötigen. Sagen Sie uns, welches Kapital Sie benötigen und ein unabhängiger Gutachter ermittelt für Sie den Marktwert Ihrer Immobilie. Daraus leiten wir gemeinsam mit Ihnen den Immobilienanteil ab, den Sie verkaufen möchten. Sie müssen nicht verhandeln oder feilschen – wir zahlen den Marktpreis ohne Wenn und Aber, absolut transparent und zuverlässig.
Sei es der Notarbesuch oder der Gang zum Katasteramt – die Deutsche Teilkauf kümmert sich um die lästigen Prozesse des Immobilienverkaufs und wickelt für Sie die Transaktion rechtssicher ab. Durch einen Eintrag an erster Stelle im Grundbuch und eine notarielle Beurkundung haben Sie zudem ein garantiertes und insolvenzfestes Nutzungsrecht an der gesamten Immobilie.
Ihre Erben haben dank Rückkaufrecht immer ein Erstankaufsrecht auf den verkauften Immobilienanteil. Erst wenn sie von ihrem Rückkaufrecht keinen Gebrauch machen, geht die Immobilie in einen Gesamtverkauf an einen externen dritten Erwerber. So müssen Sie sich nicht jetzt schon entscheiden, ob Sie die Immobilie verkaufen oder sie an die nächste Generation weitergeben. Mit unserem Modell des Teilverkaufs halten Sie sich beide Optionen offen und verringern sogar die Erbschaftsteuer für Ihre Nachkommen.
Eine Immobilientransaktion ist kompliziert und zeitaufwendig. Die Deutsche Teilkauf übernimmt die komplette Verkaufsabwicklung für Sie, sollten Sie sich eines Tages entscheiden Ihr Haus komplett zu verkaufen. Auf Sie kommt bis zum Notartermin keinerlei Arbeit zu, und das Beste: Weil die Deutsche Teilkauf einen Miteigentumsanteil an Ihrer Immobilie hält, können Sie sicher sein, dass unsere Immobilienprofis einen Bestpreis erzielen, schließlich ist das auch in unserem Interesse.
In den vergangenen 40 Jahren sind viele mittelständische Senioren zu Papiermillionären geworden. Zwar sind Ihre Immobilien mittlerweile ein Vielfaches des ursprünglichen Kaufpreises wert, doch das hilft Ihnen wenig. Wenn man nicht auf das eigene Dach über dem Kopf verzichten möchte, muss man auf den Wertzuwachs verzichten. Das Teilverkaufsmodell der Deutschen Teilkauf ermöglicht Ihnen beides. Sie bleiben in Ihrer Immobilie wohnen und profitieren trotzdem von der Wertsteigerung Ihres Eigenheims.
Um ein Wohnrecht zu berechnen, sind zwei Faktoren wichtig: Zum einen der Jahreswert Ihrer Immobilie – im Falle einer Vermietung sind die jährlichen Mieteinnahmen, im Falle einer Selbstnutzung ist die jährlich gesparte Mietzahlung gemeint (diese wird anhand des Mietspiegels für eine vergleichbare Immobilie berechnet). Zum anderen benötigen Sie für den Wohnrecht-Rechner die voraussichtliche Dauer des Wohnrechts – entweder eine fest vereinbarte Jahreszahl oder, bei lebenslangem Wohnrecht, die erwartete Lebensdauer.
In letzterem Fall wird für die Berechnung die statistisch wahrscheinliche Restlebensdauer herangezogen. Anhand der sogenannten Kapitalwerttabelle des Bundesfinanzministeriums lässt sich ein entsprechender Faktor ablesen, der die wahrscheinliche Dauer des Wohnrechts abdeckt.
Konkret lautet die Formel für den Wohnrecht-Rechner:
Kapitalwert des Wohnrechts =
Jahreswert x Faktor nach BewG hinsichtlich der Dauer des Wohnrechts.
Mehr zum Thema Wohnrecht Rechner finden Sie hier:
zum Wohnrecht RechnerErfahren Sie mehr über den Teilverkauf in unserem Blog:
zu unserem BlogZusätzlich zum reinen Wohnrecht beinhaltet das Nießbrauchrecht noch das Nutzungsrecht der Immobilie: so hat der Nießbrauchberechtigte das Recht, die Immobilie weiterzuvermieten und dabei die Mieterträge zu behalten.
Um den Wert des Nießbrauchs zu berechnen, gehen Sie äquivalent zum Wohnrecht-Rechner vor. Auch für den Nießbrauch-Rechner benötigen Sie den Jahreswert Ihrer Immobilie und ergänzen diesen um einen Faktor für die voraussichtliche Dauer des Nießbrauchs. Ist letzterer nicht auf eine konkrete Dauer begrenzt, sondern soll lebenslang gelten, ergibt sich der entsprechende Faktor aus der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes. Der auf diese Weise ermittelte Wert wird mit dem Jahreswert der Immobilie multipliziert, das vom Finanzamt auf Basis des Bewertungsgesetzes {BewG), Anlage 9a zu §13, zugewiesen wurde. Das Ergebnis ist der Kapitalwert des Nießbrauchs.
Die Formel für den Nießbrauch-Rechner lautet:
Kapitalwert des Nießbrauchs =
Jahreswert x Faktor nach BewG hinsichtlich der Dauer des Nießbrauchs.
Mehr zum Thema Nießbrauch-Rechner finden Sie hier:
Dann können Sie hier weitere Informationen zum Teilverkauf anfordern.