Ortsübliche Vergleichsmiete
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Die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung wird gebildet aus der durchschnittlichen Miethöhe vergleichbarer Wohnungen innerhalb einer Gemeinde. Für die Berechnung der Vergleichsmiete werden Mietverträge aus den vergangenen sechs Jahren eingezogen. In den Gemeinden, in denen ein Mietspiegel erstellt wird, findet sich darin die ortsübliche Vergleichsmiete. Wenn es keinen Mietspiegel gibt, kann die ortsübliche Vergleichsmiete etwa durch einen Sachverständigen festgestellt werden. In dem Fall kann ein Vermieter die Vergleichsmiete auch selbst feststellen, indem er mindestens drei vergleichbare Wohnungen heranzieht – die Miete kann er dann bis zur Miethöhe der Vergleichswohnung anheben, die die niedrigste Miete ausweist. Wenn für eine Gemeinde eine Mietdatenbank geführt wird, lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete auch damit ermitteln.
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