HomeLexikonDer Notar im Immobilienlexikon

Notar

Tim Schoster
Tim Schoster

Redaktionelle Assistenz

Veröffentlicht am
Aktualisiert am

Ein Notar ist für den Kauf beziehungsweise Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung essenziell. Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen beispielsweise von Rechtsgeschäften vornimmt. Er ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn von einem Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Bei Grundstücksgeschäften wird der Kaufvertrag im Beisein eines Notars unterzeichnet. Der Notar wacht im Anschluss darüber, dass die Transaktion reibungslos abgewickelt wird. Auch ein Nießbrauchrecht wird notariell beurkundet, bevor es an das Grundbuchamt übermittelt wird. Im Falle eines Immobilienkaufs zählen die Notargebühren zu den Kaufnebenkosten und betragen etwa ein Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro müssten also etwa 2.000 Euro an den Notar gezahlt werden.