Sorgenfreier Immobilien-Teilverkauf zum Bestpreis
Wir ermöglichen es Münchener Immobilienbesitzern, durch den Teilverkauf einer Immobilie mit Nießbrauchrecht die eigene Rente stark aufzubessern. Das deutsche Nießbrauchrecht ist über 600 Jahre alt und absolut sicher. Dadurch können Immobilienbesitzer Ihre Immobilie teilweise oder komplett verkaufen und haben trotzdem ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht. Die aktuell hohen Immobilienpreise in München sind ein besonderer Anreiz, sich gerade jetzt mit diesem Thema zu beschäftigen. Selten konnten bayerische Ruheständler mit dem Teilverkauf der eigenen Immobilie so gutes Geld verdienen.
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Für weiterführende Informationen rufen Sie einfach einen unserer Berater unter 0211-545 910 50 an, oder besuchen unsere Homepage.
Bei unserem Modell verkauft der Immobilienbesitzer bis zu 50 Prozent seiner Immobilie an die uns – er bleibt aber weiterhin Besitzer der Immobilie und kann so einen Teil des in der Immobilie gebundenen Vermögens in Bargeld umwandeln. Die Kosten für den Teilverkauf der Immobilie, wie etwa das neutrale Gutachten eines zertifizierten Experten oder die Notarkosten, tragen wir komplett. Nur für die Nutzung des verkauften Anteils zahlt er ein monatliches Entgelt. Damit ist gesichert, dass die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer fair ist. Denn dadurch hat auch der Käufer kein Interesse daran, dass der Bewohner die Immobilie vorzeitig verlässt.
Sofern der Verkäufer es wünscht, kann die Immobilie später sogar ganz veräußert werden, wobei wir die komplette Abwicklung ohne jegliches Durchführungsentgelt übernehmen – damit ist ein Bestpreis garantiert. Für Verkäufer ist es ratsam, auch beim Teilverkauf Angebote zu vergleichen, denn gerade beim Durchführungsentgelt kann er mehrere zehntausende Euro sparen. Der Branchendurchschnitt schlägt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent zu Buche und kann ihren erwarteten Verkaufserlös empfindlich schmälern.
Der Verkaufserlös wird dann gemäß der Besitzverteilung aufgeteilt. Beim Teilverkauf einer Immobilie, kombiniert mit einem Nießbrauchrecht, bekommt der Verkäufer in Abteilung II im Grundbuch ein Nießbrauchrecht ersten Rangs festgeschrieben. So bleibt er weiterhin wirtschaftlicher Eigentümer seiner Immobilie so lange er es wünscht oder bis an sein Lebensende. Selbst wenn der Verkäufer auszieht, weil er im Alter zum Beispiel lieber in südlichen Gefilden leben möchte oder in ein Pflegeheim muss, hätte er das Recht, seine Wohnung oder sein Haus zu vermieten und die daraus erwirtschafteten Mieterträge zu behalten.

Ganz entspannt und sorgenfrei den Lebensabend genießen, dank dem innovativen Teilverkaufsmodell der Deutschen Teilkauf.